Motorradfreunde Plüderhausen e.V.

eingetragen bei Amtsgericht Schorndorf Vereinsregister Nr.667

 

Vertretungsberechtigte:

1.Vorstand    Bernd Reiter, Auf der Weid 33, 73655 Plüderhausen
2.Vorstand    Sebastian Neuerer,  Mozartstr.6, 73655 Plüderhausen
Kassierer      Michael Retter, Veilchenweg 33, 73655 Plüderhausen


Anbieter und Inhaltlich Verantwortlich gemäß TMG und § 55 Abs. 2 RStV:
Motorradfreunde Plüderhausen e.V.

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  4. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Regelungen oder Formulierungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


 

Haftungsausschluss für MFP-Veranstaltungen allgemein

Die Haftung der Motorradfreunde Plüderhausen e.V., seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.“

 

nachfolgende Bestimmungen speziell für die entsprechende Veranstaltung

 

Haftungsausschluss und Teilnahmebedingungen speziell für Ausfahrten der Motorradfreunde Plüderhausen e.V.

  1. Teilnahme auf eigene Gefahr
    Die Teilnahme an der Motorradtour erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Jeder Teilnehmer ist für sein Verhalten, seine Fahrweise und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der Gruppe oder dem Tourguide gefolgt wird.
  2. Haftungsbeschränkung:
    Die Motorradfreunde Plüderhausen e.V. haften nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, es sei denn, diese wurden durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
  3. Verantwortung des Teilnehmers
    Jeder Teilnehmer trägt die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von ihm und seinem Fahrzeug verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Der Teilnehmer bestätigt, dass:
    •    Er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
    •    Das Motorrad für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, versichert und verkehrssicher ist.
    •    Er geeignete Motorrad-Schutzkleidung trägt.
  4. Versicherungsschutz
    Für die Tour besteht keine spezielle Veranstalter-Versicherung. Der Abschluss einer eigenen Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung sowie eines Schutzbriefes für das Motorrad wird dringend empfohlen. 
  5. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

Haftungsausschluss und Hinweise speziell für Motorradtreffen

  1. Teilnahme auf eigene Gefahr:
    Die Teilnahme am Motorradtreffen, das Befahren des Geländes sowie das Zelten auf der ausgewiesenen Campingwiese erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr.
  2. Haftungsbeschränkung:
    Die Motorradfreunde Plüderhausen e.V. haften nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, es sei denn, diese wurden durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
  3. Allergene und Inhaltsstoffe:
    Alle angebotenen Speisen und Getränke können Allergene und Zusatzstoffe enthalten. Eine Übersicht über die verwendeten Zutaten und Allergene liegt am Stand zur Einsicht bereit. Verbraucher mit bekannten Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder Allergien sind verpflichtet, sich vor dem Verzehr eigenverantwortlich zu informieren. Für allergische Reaktionen, die auf mangelnde Information des Kunden zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
  4. Diebstahl und Sachschäden:
    Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, Motorrädern, Zelten und persönlicher Ausrüstung wird keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden durch Unwetter oder andere Besucher.
  5. Lautstärke und Gehörschutz:
    Bei den Livemusik-Auftritten im Festzelt kann es zu erhöhten Schallpegeln kommen. Jeder Teilnehmer ist für den Schutz seines Gehörs (z. B. durch Gehörschutzstöpsel) selbst verantwortlich.
  6. Platzordnung und Ausschluss:
    Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Auf dem gesamten Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit. Bei Verstößen gegen die Platzordnung, Sachbeschädigung oder aggressivem Verhalten erfolgt der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung (und falls zutreffend) ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintritts.
  7. Haftung für den Pkw-Parkplatz:
    Das Parken von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter stellt lediglich den Parkraum zur Verfügung; eine Bewachung oder Verwahrung der Fahrzeuge findet nicht statt. Für Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Kollisionen mit anderen Fahrzeugen sowie für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Untergrunds (z. B. unebene Wiese, Schlamm) entstehen, wird keine Haftung übernommen. Es gilt die StVO. Rettungswege sind zwingend freizuhalten; widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
  8. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Regelungen oder Formulierungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

Haftungsausschluss und Sicherheitshinweise speziell für den MFP-Rock

  1. Teilnahme auf eigene Gefahr:
    Der Aufenthalt in der Veranstaltungshalle erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Haftungsbeschränkung:
    Die Motorradfreunde Plüderhausen e.V. haften nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, es sei denn, diese wurden durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
  3. Allergene und Inhaltsstoffe:
    Alle angebotenen Speisen und Getränke können Allergene und Zusatzstoffe enthalten. Eine Übersicht über die verwendeten Zutaten und Allergene liegt am Stand zur Einsicht bereit. Verbraucher mit bekannten Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder Allergien sind verpflichtet, sich vor dem Verzehr eigenverantwortlich zu informieren. Für allergische Reaktionen, die auf mangelnde Information des Kunden zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
  4. Gehörschutz-Warnung:
    Bei diesem Rockkonzert werden hohe Schallpegel erreicht. Es besteht das Risiko von Gehörschäden. Der Veranstalter empfiehlt dringend die Nutzung von Gehörschutz. Jeder Teilnehmer ist für den Schutz seines Gehörs (z. B. durch Gehörschutzstöpsel) selbst verantwortlich. Für Hörschäden, die durch Nichtbeachtung entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  5. Wertgegenstände und Garderobe:
    Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, Kleidung und Wertgegenständen im Zuschauerraum wird keine Haftung übernommen. [Optional bei unbewachter Garderobe]: Für die Nutzung der offenen Garderobenhaken wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
  6. Einlasskontrollen und Ausschluss:
    Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, eigenen Getränken sowie Waffen oder gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Es werden Einlasskontrollen durchgeführt. Stark alkoholisierten oder aggressiven Personen wird der Zutritt verweigert; ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.
  7. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Regelungen oder Formulierungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

Haftungsausschluss & Wichtige Hinweise speziell für Verkaufsstände von Speisen und Getränken (Flohmarkt, Treff an der Rems, oder ähnliches)

  1. Verkauf auf eigene Gefahr:
    Der Verzehr der angebotenen Speisen und Getränke sowie der Aufenthalt im unmittelbaren Bereich des Verkaufsstandes erfolgen auf eigene Gefahr.
  2. Haftungsbeschränkung:
    Die Haftung des Standbetreibers für Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) bleibt hiervon unberührt.
  3. Allergene und Inhaltsstoffe:
    Alle angebotenen Speisen und Getränke können Allergene und Zusatzstoffe enthalten. Eine Übersicht über die verwendeten Zutaten und Allergene liegt am Stand zur Einsicht bereit. Verbraucher mit bekannten Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder Allergien sind verpflichtet, sich vor dem Verzehr eigenverantwortlich zu informieren. Für allergische Reaktionen, die auf mangelnde Information des Kunden zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
  4. Garderobe und Wertgegenstände:
    Für Beschädigungen, Verschmutzungen (z. B. durch verschüttete Speisen/Getränke) oder den Verlust von mitgebrachten Gegenständen, Kleidung und Taschen der Kunden im Bereich des Standes wird keine Haftung übernommen.
  5. Eltern haften für ihre Kinder: 
    Eltern werden gebeten, im Bereich des Standes (insbesondere bei der Ausgabe von heißen Speisen und Getränken) ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Für Unfälle durch Missachtung der Aufsichtspflicht wird jede Haftung abgelehnt.
  6. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Regelungen oder Formulierungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss für  Vereinsausflüge

  1. Die Organisation des Vereinsausflugs erfolgt durch den Verein. Für die Beförderung im Bus/öffentlichen Nahverkehr gelten die Beförderungs- und Haftungsbestimmungen des jeweiligen Transportunternehmens.
  2. Die Haftung des Vereins, seiner Organe und Betreuer für Sach- und Vermögensschäden, die nicht im Zusammenhang mit der Beförderung stehen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Teilnehmer sind für die rechtzeitige Ankunft an den Abfahrtspunkten selbst verantwortlich. Der Verein haftet nicht für Kosten, die durch das Versäumen von Abfahrtszeiten entstehen.
  4. Die Teilnahme an Programmpunkten vor Ort erfolgt auf eigene Gefahr.
  5. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Regelungen oder Formulierungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

 

 

Kontakt

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