Uns erreichte eine interessante Info der MF Hotzenwald 1993 e.V. zum Thema "Mit dem Motorrad nach Italien"
es wird richtig gefährlich in Italien mit dem Mopped unterwegs zu sein. Es sind auch keine Einzelfälle mehr...
Quelle: tz-online und Deutsche Botschaft Rom
Original-Link: Deutsche Botschaft - Rom http://www.rom.diplo.de/Vertretung/rom/de/SeiteMotorrad.html
Verschärfung von Sanktionen gegen Motorradfahrer
Der "Codice Stradale" wurde im Art. 213 durch Gesetz Nr. 168 vom 17.08.2005, in Kraft seit 23.08.2005, geändert. Nach der Änderung müssen motorisierte Zweiräder im Anschluss an die schon vorher vorgeschriebene und noch gültige 30 Tage Motorrad-"Entziehung" und Geldstrafe entschädigungslos konfisziert werden, wenn z.B.
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- kein oder ein nicht homologierter Helm getragen wird
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- der Verschluß/Kinnriemen nicht zu ist oder
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- nur auf dem Hinterrad gefahren wird (sog. "Wheelie")
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- unzulässig Passagiere oder Tiere (animali liberi) oder
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- herausragende Gegenstände ohne sichere Befestigung transportiert werden.
Diese Gesetzesänderung wird derzeit vom ital. Verfassungsgericht überprüft. Bis zu einer abschliessenden Entscheidung ist davon auszugehen, daß ein konfisziertes Zweirad auch nach Ablauf der alten 30-Tage-Verwahrfrist nicht aus Italien ausgeführt werden darf.
Helm vergessen – Motorrad weg!
Italienische Polizei rückt 175-PS-Maschine nicht mehr raus
Achtung Motorradfahrer: Wer nach Italien knattert, muss schon beim geringsten Verkehrsverstoß mit der Beschlagnahme seiner Maschine rechnen! Diese bittere Erfahrung machte der 41-jährige Ofenbaumeister Harry T. aus Puchheim, der ohne Helm ein Mini-Stück zur Tankstelle gefahren war!
Seit acht Wochen kämpft er deswegen verzweifelt um die Rückgabe seiner Kawasaki ZX 10 R! Mit zwei Freunden war Harry T. an den Gardasee gefahren. Am Morgen des 20. August, einem Sonntag, wollte das Trio von Riva weiter in die Toskana. „Ich fuhr vom Quartier zur Tankstelle, etwa 500 Meter“, so T.
Sein Pech: Einer Carabinieri-Streife fiel der barhäuptige Motorradfahrer auf. Die Beamten stoppten ihn. „Ich zeigte ihnen meine Papiere, die waren in Ordnung“, berichtet T.. „Ich habe mit einem Bußgeld gerechnet, doch die haben gleich auf mein Motorrad gedeutet und einen Abschleppwagen geholt.“ In einem Papier, das die Beamten ihm aushändigten, war von einer Beschlagnahme für 30 Tage die Rede … „Der Urlaub war für uns gestorben.“
T. fuhr mit einem Spezl zurück. „Wir mussten sogar einen Teil des Gepäcks zurücklassen.“ Nach den 30 Tagen, im September, wollte er sein 175-PS-Motorrad abholen und fuhr mit einem Transporter nach Riva. Dort wartete auf ihn eine böse Überraschung: „Ich habe 150 Euro Abschleppkosten und 280 Euro Einstellgebühren bezahlt. Aber das Motorrad habe ich nicht bekommen. Die haben gesagt, die Maschine gehört mir nicht mehr!“ T. schaltete in Riva die Anwältin Alessandra G. ein, die jetzt immerhin einen Termin bei einem Friedensrichter erreichen konnte. Verhandelt wird am 9. Februar 2007, seine Maschine hat er aber immer noch nicht.
Verzweifelt fragt er: „Ist Italien ein Rechtsstaat?“ Nun, Italien wurde fünf Jahre lang von einem gewissen Silvio Berlusconi regiert, und dessen Verkehrsminister Pietro Lunardi setzte während der Sommerferien 2005 ein Dekret in Kraft, das schon bei kleinen Verkehrsverstößen von Motorradfahrern die Beschlagnahme des Fahrzeugs erlaubt, etwa wenn man eine Hand vom Lenker nimmt. Zwar liefen die italienischen Biker Sturm – aber es half nichts. Nun kann Harry T. nur noch auf ein Einsehen des Friedensrichters hoffen. „Ich hänge sehr an dem Motorrad“, sagt er. „Es ist ein Geschenk meines verstorbenen Vaters.“
Italienische Polizei rückt 175-PS-Maschine nicht mehr raus
Achtung Motorradfahrer: Wer nach Italien knattert, muss schon beim geringsten Verkehrsverstoß mit der Beschlagnahme seiner Maschine rechnen! Diese bittere Erfahrung machte der 41-jährige Ofenbaumeister Harry T. aus Puchheim, der ohne Helm ein Mini-Stück zur Tankstelle gefahren war!
Seit acht Wochen kämpft er deswegen verzweifelt um die Rückgabe seiner Kawasaki ZX 10 R! Mit zwei Freunden war Harry T. an den Gardasee gefahren. Am Morgen des 20. August, einem Sonntag, wollte das Trio von Riva weiter in die Toskana. „Ich fuhr vom Quartier zur Tankstelle, etwa 500 Meter“, so T.
Sein Pech: Einer Carabinieri-Streife fiel der barhäuptige Motorradfahrer auf. Die Beamten stoppten ihn. „Ich zeigte ihnen meine Papiere, die waren in Ordnung“, berichtet T.. „Ich habe mit einem Bußgeld gerechnet, doch die haben gleich auf mein Motorrad gedeutet und einen Abschleppwagen geholt.“ In einem Papier, das die Beamten ihm aushändigten, war von einer Beschlagnahme für 30 Tage die Rede … „Der Urlaub war für uns gestorben.“
T. fuhr mit einem Spezl zurück. „Wir mussten sogar einen Teil des Gepäcks zurücklassen.“ Nach den 30 Tagen, im September, wollte er sein 175-PS-Motorrad abholen und fuhr mit einem Transporter nach Riva. Dort wartete auf ihn eine böse Überraschung: „Ich habe 150 Euro Abschleppkosten und 280 Euro Einstellgebühren bezahlt. Aber das Motorrad habe ich nicht bekommen. Die haben gesagt, die Maschine gehört mir nicht mehr!“ T. schaltete in Riva die Anwältin Alessandra G. ein, die jetzt immerhin einen Termin bei einem Friedensrichter erreichen konnte. Verhandelt wird am 9. Februar 2007, seine Maschine hat er aber immer noch nicht.
Verzweifelt fragt er: „Ist Italien ein Rechtsstaat?“ Nun, Italien wurde fünf Jahre lang von einem gewissen Silvio Berlusconi regiert, und dessen Verkehrsminister Pietro Lunardi setzte während der Sommerferien 2005 ein Dekret in Kraft, das schon bei kleinen Verkehrsverstößen von Motorradfahrern die Beschlagnahme des Fahrzeugs erlaubt, etwa wenn man eine Hand vom Lenker nimmt. Zwar liefen die italienischen Biker Sturm – aber es half nichts. Nun kann Harry T. nur noch auf ein Einsehen des Friedensrichters hoffen. „Ich hänge sehr an dem Motorrad“, sagt er. „Es ist ein Geschenk meines verstorbenen Vaters.“